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   BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16   

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BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16 (https://dejure.org/2017,21605)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2017 - 2 B 51.16 (https://dejure.org/2017,21605)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 (https://dejure.org/2017,21605)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Bindungswirkung des Strafurteils mit Blick auf die Schuldebene

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist für die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts über eine Disziplinarklage; Darlegungsanforderungen für die Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes

  • rechtsportal.de

    Frist für die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts über eine Disziplinarklage; Darlegungsanforderungen für die Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes

  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung des Strafurteils mit Blick auf die Schuldebene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.02.2016 - 2 B 84.14

    Konsequenz eines erst im Revisionsverfahren festgestellten wesentlichen Mangels

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - und Beschluss vom 9. Februar 2016 - 2 B 84.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 41 Rn. 20).

    Diese Würdigung liegt im tatrichterlichen Wertungsrahmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 2 B 84.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 41 Rn. 23 f.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann i.S.v. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen divergenzfähigen Gerichts aufgestellten und diese Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26. S. 14).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - und Beschluss vom 9. Februar 2016 - 2 B 84.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 41 Rn. 20).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16
    a) Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , stRspr).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16
    Bei einem Berufungsurteil, das auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, kommt als weitere Voraussetzung hinzu, dass eine Zulassung der Revision nur dann möglich ist, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund vorträgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6).
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16
    Bei einem Berufungsurteil, das auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, kommt als weitere Voraussetzung hinzu, dass eine Zulassung der Revision nur dann möglich ist, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund vorträgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6).
  • BVerwG, 30.12.2010 - 2 B 66.10

    Disziplinarverfahren; fristgerechte Einlegung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16
    Die in der Beschwerdebegründung angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betraf die Fallkonstellation des § 64 Abs. 1 Satz 3 LDG NRW/BDG, in der die Berufungsbegründungsfrist aufgrund eines vor ihrem Ablauf gestellten Antrags vom Vorsitzenden des Disziplinarsenats des Oberverwaltungsgerichts verlängert worden war; in dieser Situation wird die Berufungsbegründungsfrist (auch) durch Einreichung beim Berufungsgericht gewahrt (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 2 B 66.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 15 Rn. 7 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine

    Im Rahmen der Bemessung der Disziplinarmaßnahme hat das Gericht hingegen selbst festzustellen, ob ein Fall verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB gegeben ist und welchen Grad die Minderung gegebenenfalls erreicht ( BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - BVerwG 2 C 59.07 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 23.5.2017 - BVerwG 2 B 51.16 - Beschluss vom 9.3.2019 - BVerwG 2 B 45.18 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 17.10.2019 - BVerwG 2 B 79.18 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, juris Rn. 51 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2019 - 3d A 4888/18

    Entfernung eines Polizeioberkommissars aus dem Dienst wegen des Verbreitens und

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.05.2017 - 2 B 51.16 -, juris Rn. 12.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.12.2010 - 2 B 66.10 -, juris Rn. 7; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23.05.2017 - 2 B 51.16 -, juris Rn. 12 und 13.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - 3d A 1185/20

    Frist zur Berufung gegen eine Disziplinarklage; Umfang der Beeinträchtigung des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.05.2017 - 2 B 51.16 -, juris Rn. 12.

    vgl. zu einem solchen Fall BVerwG, Beschluss vom 30.12.2010 - 2 B 66.10 -, juris Rn. 5 ff.; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23.05.2017 - 2 B 51.16 -, juris Rn. 13.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2017, - 2 B 51.16 -, juris Rn. 12, 13, betraf schon nicht den Fall einer Fristverlängerung durch den Senatsvorsitzenden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 3d A 2378/15

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 -, juris Rdn. 15; OVG NRW, Urteil vom 26. April 2016 - 3d A 1785/14.O -, juris Rdn. 61.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2021 - 80 D 2.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter; heimliche Fotoaufnahmen von

    Wegen der antragsgemäßen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist es unschädlich, dass die Begründung nicht beim Verwaltungsgericht, sondern beim Oberverwaltungsgericht eingereicht worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - juris Rn. 13 und vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 2 B 79.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst durch Begehung eines außerdienstlichen

    Auf Feststellungen, die für diese Frage Bedeutung haben, erstreckt sich die Bindung des Disziplinargerichts nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 29 und Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 3 Rn. 15 m.w.N.).

    Die Vorschrift des § 21 StGB ist zweistufig aufgebaut und kommt nur bei Vorliegen eines der in § 20 StGB benannten Gesundheitsdefekte in Betracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 21 und vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 3 Rn. 15).

  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Denn es bleibt auch in dem Fall, in dem das Strafgericht die Frage der Schuldunfähigkeit mit der oben genannten Begründung verneint hat, Sache und Aufgabe des Disziplinargerichts für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme festzustellen, ob bei Vorliegen einer der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB ein Fall verminderter Schuldfähigkeit i.S.v. § 21 StGB gegeben ist (BVerwG, B.v. 23.5.2017 - 2 B 51.16 - juris Rn. 15; U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 29).

    Denn die Bindung des Disziplinargerichts erstreckt sich nicht auf Feststellungen, die für die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB Bedeutung haben (BVerwG, B.v. 17.10.2019 - 2 B 79.18 - juris Rn. 9; B.v. 23.5.2017 - 2 B 51.16 - juris).

  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Dass der Schriftsatz zur Begründung der Berufung nicht beim Verwaltungsgericht (§ 60 Abs. 1 Satz 2 ThürDG), sondern, nachdem die Frist vom Vorsitzenden des Disziplinarsenats verlängert worden war, direkt beim Oberverwaltungsgericht eingereicht wurde, ist unschädlich (vgl. Urteil des Senats vom 5. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 - Juris, Rn. 51 f., im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 2 B 66/10 - Juris, Rn. 6 ff., zu § 63 Abs. 1 Satz 2 BremDG; vgl. auch Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 B 51/16 - Juris, Rn. 13, zu § 64 Abs. 1 Satz 3 LDG NRW/BDG).
  • BVerwG, 17.05.2022 - 2 B 49.21

    Revisionszulassung; Einreichung der Berufungsbegründung beim

    Soweit der Senat Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision (auch) mit vorgenannter Begründung als unbegründet erachtet hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 3 Rn. 16 und vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 69 Rn. 6), hält er hieran nicht mehr fest.

    Die Revision ist nach Maßgabe des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil eine Divergenz des Berufungsurteils zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - (Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 3 Rn. 13) in Bezug auf den Rechtssatz besteht, wonach eine fristwahrende Einreichung der Berufungsbegründung auch beim Oberverwaltungsgericht möglich ist, wenn der Vorsitzende des für die Berufung zuständigen Disziplinarsenats die Berufungsbegründungsfrist verlängert hat (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 2 B 66.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 15 Rn. 9).

  • OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17

    Disziplinarklage: Aberkennung des Ruhegehalts - verminderte Schuldfähigkeit des

    Das Disziplinargericht muss vielmehr selbst die hierzu erforderlichen Tatsachen feststellen, was auch im Wege der Übernahme entsprechender Feststellungen der Vorinstanz geschehen kann.(Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris; sowie BVerwG, Beschluss vom 23.5.2017 - 2 B 51.16 -, juris).

    Die insoweit mit Hilfe des Gutachters erfolgte Aufklärung entspricht vielmehr der Pflicht des Disziplinargerichts, die für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit maßgeblichen Tatsachen selbst festzustellen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris; sowie BVerwG, Beschluss vom 23.5.2017 - 2 B 51.16 -, juris) Der Gutachter Dr. R... hat am Ende seines Ergänzungsgutachtens nachvollziehbar darauf hingewiesen, dass, sofern im Strafverfahren eine forensische Begutachtung in Auftrag gegeben worden wäre, zwangsläufig auch die Arzt-/Patientenbeziehung thematisiert worden wäre.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2023 - 80 D 3.22

    Befugnis zur Einlegung der Berufung in Disziplinarverfahren gegen Beamte der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 31 A 3242/21
  • BVerwG, 22.07.2019 - 2 B 25.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen

  • OVG Sachsen, 26.01.2024 - 12 A 57/22

    Entfernung aus dem Dienst; schweres Dienstvergehen; unbefugte Datenrecherche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 31 A 1824/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - 31 A 1080/21

    Unzulässigkeit der Berufung gegen bestätigendes Urteil zur Entfernung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - 3d A 1700/16
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.01237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 31 A 2404/20

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - 3d A 1650/20

    Dienstenthebung eines Straßenverkehrsbeamten wegen Bestechlichkeit und

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

  • BVerwG, 12.09.2017 - 2 B 39.17

    Unzulässigkeit einer ohne Benennung eines Zulassungsgrundes erhobenen

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 16a D 19.1811

    Entfernung eines Gymnasiallehrers aus dem Beamtenverhältnis nach Verurteilung

  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.1237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

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